Datenschutz im Verein
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten
Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Deutschland und in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten geltendes Recht. Vereine sind von der Verordnung immer betroffen, da sie immer auch personenbezogene Daten der Mitglieder erheben. Da insbesondere auch Papier-Akten und Ordner als „strukturierte Sammlung“ gelten, ist es unerheblich ob diese Daten elektronisch verarbeitet werden.
Wir haben für unsere Vereine die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zusammengetragen und um entsprechende Handlungshinweise und Beispiele ergänzt. Unsere Ausführungen ersetzen ausdrücklich keine Rechtsberatung, sondern sollen Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Aufgaben in Ihrem Verein geben. Maßgeblich sind immer die entsprechenden Regelungen der Gesetztestexte.
Merkblatt - Datenschutz im Verein Muster - Einwilligungserklärung
Weiterführende Links
Datenschutzerklärung - DHV-Bezirk Dreiländerecke Gesetzestext auf dejure.de Informationen des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg
Sie haben Fragen?
Unser Vorstandsmitglied, Volker Bögi, steht Ihnen gerne zur Verfügung.